Rechtliche Rahmenbedingungen
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Bundeslandes Hessen bilden die Grundlage aller schulischen Gesetze und Verordnungen.
Hessisches Schulgesetz
in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2014 (GVBl. S. 134) - Verordnung zur Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
- Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung
(...) Das Nachholen schulischer Abschlüsse ist in der Regel an ABENDSCHULEN (Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien) und Kollegs möglich. Abendhauptschulen bereiten Erwachsene in einem einjährigen Bildungsgang (zwei Semester) auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses vor. Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen (vier Semester) zum Mittleren Schulabschluss. (...) Im Zuge der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung wurde ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses für Jugendliche und Erwachsene eingeführt. (...)
aus:
Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2011/2012