Abendhaupt- und Abendrealschule

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09.07.2015

Beratungskonzept

Der Beratungsauftrag leitet sich aus §14 der Verordnung zur Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene (VOSfE) vom 13. September 2003 ab.
Demnach sind Schulen für Erwachsene verpflichtet, ein Beratungskonzept zu erstellen, das insbesondere Informationen über die angebotenen Bildungsgänge, den formalen Rahmen und die Leistungsanforderungen, individuelle Beratung zum aktuellen Leistungsstand sowie der Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens und schließlich Angebote zur Berufsfindung umfasst.

Beratung im vertrauten Umfeld der Schule beschränkt sich dabei nicht auf das Bereitstellen von Informationen über Angebote und Informationsquellen, sie nutzt vielmehr die Chance zu einer individuellen – an den konkreten Bedürfnissen der Studierenden orientierten Beratung und Begleitung, die auch ihre persönlichen Problemlagen wahrnimmt. Sie nimmt die Anliegen der Studierenden ernst und ermutigt sie zu eigenen lösungsorientierten Aktivitäten. Den Studierenden werden Orientierungs- und Entscheidungshilfen bei der Suche nach einer für sie Erfolg versprechenden Berufs- und Lebensplanung angeboten. Durch Anregungen zur Selbstreflexion werden sie unterstützt, auch Alternativen zu gewählten Wegen zu erkennen und Übergänge kompetent zu gestalten.

Die Beratung von Studierenden und ist eine grundsätzliche Aufgabe aller Lehrer/-innen. Sie wird ergänzt und unterstützt durch die Beratungslehrkräfte, die Schulleitung, außerschulische Beratungsdienste (z.B. „Integrationshilfen/Integrationsberatung für Jugendliche“ beim IFZ – Internationales Familienzentrum e.V. und „Beratungsstelle für individuelle Wege: Weilterbildung, Schulabschlüsse und Perspektiven“ der Initiative Hessencampus Frankfurt – HC).

Das Beratungsangebot der AHRS sieht für besondere Bereiche spezifisch qualifizierte und beauftragte Beratungskräfte vor, gibt integrierter Beratung und Begleitung Raum und bezieht explizit die Angebote außenstehender Institutionen ein bzw. kooperiert im Rahmen des lokalen Netzwerkes.

Information und Beratung vor Eintritt in den Bildungsgang

  • Informationen über die angebotenen Bildungsgänge (Haupt- bzw. Realschulabschluss), Unterrichtszeiten und Aufnahmevoraussetzungen sowie den Aufnahmetest erfolgen über das Internet auf der Homepage der AHRS über einen Flyer sowie bei persönlichen Gesprächen mit der Schulleitung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.
  • Interessierten, die nicht aufgenommen werden oder sich im Verlauf des Aufnahmeverfahrens gegen den Besuch der AHRS entscheiden, wird auf Wunsch der Kontakt zur unmittelbar kooperierenden Bildungsberatungsstelle beim Hessen Campus Frankfurt vermittelt, um mit ihnen weitere Möglichkeiten zur Qualifizierung zu erkunden und geeignete Angebote zu ermitteln.

Beratung im Bildungsgang

  • Im 1. und 4. Semester der Realschule und – wenn möglich – im 1. und 2. Semester der Hauptschule ist für die Klassenlehrer/innen eine Beratungsstunde (gebunden an ein Unterrichtsfach – vgl. § 14 (4/5) VOSfE) eingerichtet. Die Klassenlehrer/-innen übernehmen Beratungsaufgaben in Zusammenarbeit mit den Fachlehrer/-innen. Schwerpunkte dabei bilden Informationen über Grundsätze der Zusammenarbeit im Schul- u. Klassenverband, die Einführung in die Schulorganisation (Wahlpflichtangebote, Terminplanung, …), den Umgang mit Fehlzeiten und den Leistungsanforderungen, Unterstützung bei der Gestaltung von Übergängen (z. B. Erstellen von Gutachten für den Wechsel zu weiterführenden Schulen) und die weiteren Beratungsangebote durch die schulinternen Beratungslehrkräfte, das IFZ und die Beratungsstelle des Hessencampus Frankfurt sowie Empfehlungen zur Bildung von Unterstützungsteams und Informationen zum aktuellen Leistungsstand sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens.
  • In der Mitte eines jeden Semesters finden Beratungskonferenzen statt.
    Die unterrichtenden Lehrer/innen jeder Klasse treten zusammen, um die Lernentwicklungen der einzelnen Studierenden sowie die Entwicklung ihres Arbeits- und Sozialverhaltens zu überprüfen und über Empfehlungen zu entscheiden.
  • Die Ergebnisse dieser Konferenzen werden den Studierenden durch die Klassenlehrer/innen im Rahmen eines Beratungsgespräches vermittelt (vgl. § 14 (6) VOSfE).
  • Für die Studierenden der Abschluss-Semester führt die Schulleitung Informationsveranstaltungen zu den Abschlussprüfungen durch.
  • Die Fachlehrer/innen der mündlichen Prüfungsfächer beraten die Studierenden individuell bei der Wahl des Prüfungsschwerpunktes sowie bei der Prüfungsvorbereitung.
  • Zur Unterstützung der Berufsfindung und der Orientierung in der Bildungslandschaft werden im Rahmen des Wahlpflichtangebotes spezielle Kurse angeboten, die durch Informationsangebote verschiedener Institutionen (Walter-Kolb-Stiftung, IHK, BIZ, …) oder den Besuch von Ausbildungsmessen den Findungsprozess unterstützen.
  • Die hausinternen Beratungslehrkräfte bieten individuelle Bildungslaufbahnberatung und Kompetenzermittlung (ProfilPass), Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche an ebenso wie die Berater/innen der kooperierenden Institutionen (IFZ, HC).
  • Das IFZ (Internationales Familienzentrum) bietet im Rahmen einer Vereinbarung mit der AHRS Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Problemen im Schul- und Ausbildungsalltag, Mietangelegenheiten und Fragen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes, bei Fragen zur rechtlichen Integration und Kontakten zu Ämtern und Behörden sowie bei persönlichen Problemen in Familie und Beziehung. In der Schule sind feste Beratungszeiten etabliert, Berater/-in stellen sich und ihre Angebote den Studierenden der Anfangssemester im Rahmen von Klassenveranstaltungen vor.

Rahmenbedingungen/Einbindung in das regionale Beratungsangebot

  • Die AHRS hat Beratungslehrkräfte mit folgenden Beratungsaufgaben beauftragt:
    Berufsfindung und Bildungsberatung, Suchtprävention. Die beauftragten Lehrkräfte sind für ihre Aufgaben spezifisch qualifiziert und bilden sich in ihrem Aufgabenbereich kontinuierlich weiter.
  • Die Beratungslehrkräfte stellen die Einbindung des schulinternen Beratungsangebotes in die bestehenden Netzwerke sicher und sorgen für den Informationstransfer innerhalb der Schule.
  • Für individuelle Beratungsgespräche steht eigens ein Beratungsraum zur Verfügung
  • Ein Verfahren für die Dokumentation der Beratungsaktivitäten wird in enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern erarbeitet.
  • Das Beratungskonzept unserer Schule ist auf kontinuierliche Weiterentwicklung angelegt, insbesondere die Information über die bestehenden Angebote bedarf dringend einer Verbesserung.

Jahresbericht Beratung