Abendhaupt- und Abendrealschule

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09.07.2015

Wahlpflichtunterricht an der Abendhaupt- und Abendrealschule Frankfurt

In der Hauptschule wird kein Wahlpflichtunterricht angeboten, weil er laut der gesetzlich vorgegebenen Stundentafel in der Hauptschule nicht vorgesehen ist. (vgl. VoSfE)

Für den Bereich der Realschule werden in der maßgeblichen Verordnung folgende Vorgaben gemacht:
"Die Schule kann bei ihrem Wahlpflichtangebot ihre besonderen Bedingungen berücksichtigen. Das gilt auch für die Organisation des Wahlpflichtunterrichts in Formen des klassen-, semester- oder schulformübergreifenden Unterrichts. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Wahlpflichtunterricht und der zusätzliche Unterricht nach der Stundentafel bieten, kann die Schule nutzen, um es den Studierenden zu ermöglichen, ihre Neigungen und Schwerpunkte auszuprägen. Dabei ist zu beachten, dass die Studierenden durch eine praxisbezogene Grundbildung und die Orientierung auf die Arbeits- und Wirtschaftswelt zu befähigen sind, eine Berufsausbildung aufzunehmen und auch unmittelbar in berufsqualifizierende Bildungsgänge einzutreten. Die zweite Fremdsprache und Informationstechnische Grundbildung können ab dem ersten und müssen ab dem dritten Semester angeboten werden. Ab dem dritten Semester ist Wahlpflichtunterricht im Umfang von mindestens vier Wochenstunden zu belegen. Studierende, die keine zweite Fremdsprache wählen, müssen vorrangig Arbeitslehre mit einem festen Anteil an Informationstechnischer Grundbildung belegen." (VoSfE ......)

An der AHRS werden die Vorgaben der Verordnung in folgender Weise umgesetzt:

Alle Realschulstudierenden müssen vom ersten bis vierten Semester 4 Stunden Wahlpflichtunterricht belegen. Die Wahlpflichtkurse sind doppelstündig angelegt, so dass eine Belegungsverpflichtung für 2 Kurse besteht.

Für die ersten beiden Semester sind die Inhalte der Wahlpflichtkurse in erster Linie an der zusätzlichen Förderung für die Hauptfächer Deutsch, Englisch und Mathematik ausgerichtet. Die Studierenden haben hier zusätzlich zum Pflichtunterricht die Möglichkeit und die Verpflichtung, die Grundlagen für die Mitarbeit in den beiden stark abschlussorientierten Semestern 3 + 4 zu schaffen. (siehe auch Förderkonzepte der Schule)

Für Studierende, die auf Grund ihrer Vorkenntnisse keinen (oder nur einen) Hauptfachförderkurs besuchen müssen, werden zusätzliche Kurse angeboten. Die Schwerpunkte liegen hier in den Bereichen historisch-politische-Bildung und musisch-ästhetische Bildung. Zusätzliche hauptfachbezogene Erweiterungskurse werden dann angeboten, wenn es hierfür eine nachgewiesene Nachfrage gibt und wenn die hierfür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Im dritten und vierten Semester entfällt die Belegpflicht für die Hauptfachförderkurse. Es werden aber weiterhin hauptfachbezogene Kurse angeboten, die dann aber stärker auf die Übergänge in den Beruf und auf weiterführende Schulen ausgerichtet sind. Im Fach Deutsch wird bei Bedarf noch zusätzlich ein Kurs mit dem Thema Deutsch als Zweitsprache angeboten.

Einen weiteren Schwerpunkt im WPU-Bereich des dritten und vierten Semesters bildet das Fach Arbeitslehre. Die angebotenen Kurse beziehen sich hier auf die Themen Berufsfindung und informationstechnische Grundbildung. Für die dritten Semester ist eine Belegpflicht für einen Arbeitslehrekurs festgelegt. Die hier vorgegebenen Themen Grundlagen der Textverarbeitung und Erstellen von Bewerbungsunterlagen gehören somit um Pflichtprogramm im dritten Semester.

Eine dritte thematische Ausrichtung im WPU-Bereich der dritten und vierten Semester bezieht sich auf die zweite Fremdsprache Französisch. Hier wird im dritten Semester ein Grund- und Einführungskurs und im vierten Semester darauf aufbauend eine Weiterführung angeboten. Neben dem Interesse an der Sprache empfehlen sich diese Kurse auch für Studierende, die nach Beendigung der Realschule einen Übergang in einen gymnasialen Bildungsgang beabsichtigen.

Nähere Ausgestaltung siehe Anhang